Die Bediensteten, die mit der Überwachung der im Bereich der öffentlichen Straßen liegenden Brücken beauftragt sind, was den Verkehr auf diesen Brücken und in deren Umgebung betrifft
Die Zollbeamten in der Ausübung ihres Amtes
Die Eisenbahnpolizei innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes
Die belgische Militärpolizei, wenn sie in der Ausübung ihres Amtes den Verkehr regelt
Das befugte Personal der öffentlichen Verkehrsunternehmen in der Ausübung ihres Amtes, bei der Feststellung von Verkehrsübertretungen im Zusammenhang mit:
Parken in einer Entfernung von weniger als 15 Metern beiderseits eines Schildes, das eine Haltestelle anzeigt;
Parken an Stellen, wo die Durchfahrt von Schienenfahrzeugen behindert werden kann;
besonderen Verkehrslichtzeichen;
Carpool-Fahrspuren, Busfahrspuren, überfahrbaren Sonderspuren und Schachbrettmarkierungen.