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Parkwächter

ParkwächterSeit einiger Zeit sind eine Reihe von Verkehrsverstößen entkriminalisiert, d.h., die Polizei muss oder darf im Zusammenhang mit diesen Verkehrsverstößen keine Protokolle mehr aufstellen. Die Gemeinde kann jedoch wohl Parkgebühren im Zusammenhang mit folgenden Verstößen vorsehen:

  • Parken für begrenzte Zeit anhand einer Parkuhr oder Parkscheibe
  • Parken gegen Gebühr
  • Parken an Stellen, die Anliegern vorbehalten sind

Die Gemeinde stellt hierzu Leute ein, so genannte Parkwächter, die mit der Eintreibung der Parkgebühren beauftragt sind. Die Gemeinde kann dabei auch auf Fachbetriebe zurückgreifen.