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| Eine ununterbrochene weiße Linie auf dem tatsächlichen Rand der Fahrbahn, auf dem Rand eines Bürgersteig oder auf dem Rand eines erhöhten Seitenstreifens dient lediglich dazu, diesen Rand sichtbar zu machen. Sie zeigt kein Verbot an. | |
| Eine breite, ununterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn zeigt den angenommenen Rand dieser Fahrbahn an. Der jenseits dieser Linie gelegene Teil der öffentlichen Straße ist, außer auf den Autobahnen und auf den Kraftfahrstraßen, dem Halten und dem Parken vorbehalten. |
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| Entlang einer unterbrochenen gelben Linie auf dem tatsächlichen Rand der Fahrbahn, auf dem Rand eines Bürgersteigs oder auf dem Rand eines erhöhten Seitenstreifens ist das Parken auf der Fahrbahn verboten. | |
| Längslinien in der Mitte der Fahrbahn zeigen die Fahrstreifen an. | |
| Eine ununterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn bedeutet, dass es jedem Führer untersagt ist sie zu überfahren. Außerdem ist es untersagt links von dieser Linie zu fahren wenn diese die zwei Fahrtrichtungen voneinander trennt. (Eine ununterbrochene Reihe orangefarbene Nägel oder eine durchgehende orange Linie hat dieselbe Bedeutung: sie wird benutzt, um den Verkehr bei Arbeiten zu leiten). | |
| Eine unterbrochene weiße Linie bedeutet, dass es jedem Führer untersagt ist sie zu überfahren, außer um zu überholen, um nach links abzubiegen, um zu wenden oder um den Fahrstreifen zu wechseln. (Eine unterbrochene Reihe orangefarbene Nägel oder eine unterbrochene orange Linie hat dieselbe Bedeutung: sie wird benutzt, um den Verkehr bei Arbeiten zu leiten). Wenn die Striche der unterbrochenen Linie kürzer sind und näher aneinander liegen, kündigen sie eine ununterbrochene Linie an. | |
| Wenn eine ununterbrochene und eine unterbrochene Linie nebeneinander verlaufen braucht der Führer nur die Linie, die sich auf seiner Seite befindet, zu berücksichtigen. Er darf sie jedoch wieder überfahren, um seinen normalen Platz auf der Fahrbahn wieder einzunehmen. | |
| Leitinseln können auf dem Boden durch parallellaufende weiße Schrägstriche markiert werden (auf diesen Flächen darf weder gefahren, noch gehalten, noch geparkt werden). | |
Auf einer Fahrbahn mit dem Verkehrsschild F17 ist der Fahrstreifen, der durch breite unterbrochene Striche begrenzt ist und in dem das Wort "BUS" aufgetragen ist, öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Fahrstreifen nur benutzen um an der nächsten Kreuzung rechts abzubiegen.
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Auf einer Fahrbahn mit dem Verkehrsschild F18 ist der Fahrstreifen mit der Aufschrift "BUS" und "TRAM" Bussen und Straßenbahnen vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diesen Fahrstreifen nur benutzen um eine Kreuzung zu überqueren, um ein anliegendes Eigentum zu verlassen bzw. zu erreichen oder um ein Hindernis zu umfahren.
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| Der Teil der öffentlichen Straße, der durch zwei parallellaufende, unterbrochene weiße Linien abgegrenzt und dessen Breite für den Verkehr der Kraftfahrzeuge nicht ausreicht, ist ein Radweg (reserviert für den Verkehr von Fahrrädern und zweirädrigen Mofas). Auf einem Radweg dürfen die übrigen Führer weder fahren, noch halten, noch parken. | |
| Beim Herannahen einer Kreuzung können Einordnungsspuren für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas durch durchgehende weiße Linien abgegrenzt werden. In diesen Spuren wird das Symbol eines Fahrrads in weißer Farbe abgebildet. Diese Einordnungsspuren sind Radfahrern und Führern von zweirädrigen Mofas vorbehalten. Die anderen Führer dürfen nur bis zur ersten Haltelinie vorfahren. | |
Eine Haltelinie kennzeichnet die Stelle an der Führer aufgrund eines Verkehrsschildes B5 oder eines Verkehrslichtzeichens anhalten müssen.
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| Eine Querlinie bestehend aus weißen Dreiecken kennzeichnet die Stelle an der Führer gegebenenfalls anhalten müssen, um aufgrund eines Verkehrsschildes B1 die Vorfahrt zu gewähren. |
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Der Führer darf sich einem Überweg für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas nur mit gemäßigter Geschwindigkeit nähern, so dass er die auf diesem Überweg befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und sie nicht behindert, wenn sie in normalem Tempo bis zur anderen Seite der Fahrbahn fahren. Nötigenfalls muss er anhalten um sie vorbei gehen zu lassen.
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| Fußgängerüberweg. Dort wo der Verkehr nicht durch einen befugten Beamten oder durch Verkehrslichtzeichen geregelt wird, darf der Führer sich einem Fußgängerüberweg nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, damit die Fußgänger, die diesen Überweg betreten haben oder im Begriff sind, sich darauf zu begeben, nicht gefährdet und beim Beenden des Überschreitens in normalem Tempo nicht behindert werden. Nötigenfalls muss er anhalten, um sie vorbeigehen zu lassen. Der Führer darf einen Fußgängerüberweg nicht befahren, wenn das Verkehrsgedränge derart ist, dass er wahrscheinlich auf diesem Überweg stocken würde. | |