Fußgängerzonen
Wege, die Fußgängern, Radfahrern und Reitern vorbehalten sind, können auch benutzt werden von:
Auf diesen Straßen müssen Fahrer sehr vorsichtig sein, da Spielen dort erlaubt ist.
Fußgängerzonen können auch benutzt werden von:
- Behinderten in kleinen Fahrzeugen, die im Schritttempo fahren;
- bevorrechtigten Fahrzeugen;
- Fahrzeuge für die Überwachung, Kontrolle und Unterhalt dieser Zonen und die Fahrzeuge der Müllabfuhr;
- öffentliche Verkehrsmittel;
- mit einem Passierschein des Bürgermeisters oder seines Delegierten, Führer, deren Garage sich in dieser Zone befindet und nur durch diesen Weg erreichbar ist oder bei absoluter Notwendigkeit Fahrzeuge, die in diesen Zone Arbeiten ausführen müssen.
- Sofern die Beschilderung es erlaubt: Radfahrern, Taxen und Lieferfahrzeuge. Die Fußgänger dürfen die ganze Breite der öffentlichen Straße benutzen. Die dort zugelassenen Führer müssen im Schritttempo fahren, sie müssen dem Fußgänger den Vorfahrt gewähren und nötigenfalls stehen bleiben.
Sie dürfen die Fußgänger weder gefährden, noch behindern. Spiele sind erlaubt. Parken ist in diesen Zonen verboten.