home | wegweiser | Die öffentliche straße | Kraftfahrstraße
| <Vorige Seite | Druck dieses Seite |
![]()
Beginn und Ende einer Kraftfahrstraße
![]() |
Der Verkehr auf Kraftfahrstraßen ist Motorfahrzeugen sowie ihren Anhängern mit Ausnahme der Mofas, der landwirtschaftlichen Fahrzeuge und der Züge miteinander verbundener Kirmesfahrzeugen vorbehalten. Auf den Kraftfahrstraßen gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie auf den anderen Straßen:
|