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Kraftfahrstraße

KraftfahrstraßeKraftfahrstraßeBeginn und Ende einer Kraftfahrstraße

Es ist untersagt:

  • die Querverbindung zu benutzen;
  • zu wenden;
  • rückwärts zu fahren;
  • entgegen der Fahrtrichtung zu fahren;
  • Parkenzu halten oder zu parken (außer auf den durch das Verkehrsschild E9a gekennzeichneten Parkflächen)

Sind ebenfalls untersagt:

  • Umzüge, Kundgebungen und Menschenansammlungen;
  • Werbeumzüge;
  • technische Erprobung von Fahrzeugprototypen;
  • Sportwettbewerbe, insbesondere Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitsrennen oder –wettbewerbe;
  • der Verkauf oder das Anbieten zum Kauf jeglicher Gegenstände, vorbehaltlich der Erlaubnis des zuständigen Ministers.
Kraftfahrstraße

Der Verkehr auf Kraftfahrstraßen ist Motorfahrzeugen sowie ihren Anhängern mit Ausnahme der Mofas, der landwirtschaftlichen Fahrzeuge und der Züge miteinander verbundener Kirmesfahrzeugen vorbehalten.

Auf den Kraftfahrstraßen gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie auf den anderen Straßen:

  • innerhalb geschlossener Ortschaft: 50 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaft:
    - 90 km/h
    - 120 km/h auf öffentlichen Straßen mit mindestens 2x2 Fahrspuren anders als durch Straßenmarkierungen getrennt.