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Verkehrslichtzeichen

Verkehrslichtzeichen Rotes Licht: es ist verboten, über die Haltelinie zu fahren oder, in Ermangelung einer Haltelinie, an der Lichtzeichenanlage selbst vorbeizufahren.
Verkehrslichtzeichen

Gelbes Dauerlicht: es ist verboten, über die Haltelinie zu fahren oder, in Ermangelung einer Haltelinie, an der Lichtzeichenanlage selbst vorbeizufahren, es sei denn, der Führer befindet sich beim Aufleuchten des Lichtes so nahe an der Lichtzeichenanlage, dass er nicht mehr unter ausreichender Sicherheitsbedingungen anhalten kann.

Verkehrslichtzeichen Grünes Licht: es ist erlaubt an der Lichtzeichenanlage vorbeizufahren.
Verkehrslichtzeichen Kombination von einem oder mehreren grünen Pfeilen und rotem bzw. gelbem Licht: es darf nur in die durch die Pfeile angezeigten Richtungen weitergefahren werden, unter der Bedingung, Führern, die ordnungsgemäß aus anderen Richtungen kommen, sowie Fußgängern, die Vorfahrt zu gewähren.
Verkehrslichtzeichen Ein nach links gerichteter grüner Pfeil, der einzeln an der Ausfahrt einer Kreuzung angebracht ist, bedeutet, dass der Gegenverkehr durch ein rotes Licht angehalten wird.
Verkehrslichtzeichen

Ein eventuell blinkendes gelbes Licht in der Form eines nach unten zeigenden Pfeils, der um 45° nach links oder nach rechts geneigt ist, kündigt die Verringerung der Anzahl Fahrspuren an, die in Fahrtrichtung benutzt werden dürfen. Dieses Licht bedeutet, dass Führer die Spur sobald wie möglich in Pfeilrichtung verlassen müssen.

Verkehrslichtzeichen Gelbes Blinklicht bedeutet, dass es erlaubt ist, mit erhöhter Vorsicht an der Blinklichtanlage vorbeizufahren; es ändert nichts an den Vorfahrtsregeln.
Verkehrslichtzeichen Rotes Licht, gelbes Dauerlicht und grünes Licht können jeweils durch einen oder mehrere rote, gelbe oder grüne Pfeile ersetzt werden. Diese Pfeile haben die gleiche Bedeutung wie die Lichter, aber das Verbot oder die Erlaubnis beschränkt sich auf die durch die Pfeile angezeigten Richtungen.