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Besondere Verkehrslichtzeichen

Besondere Verkehrslichtzeichen Besondere Verkehrslichtzeichen, die den Verkehr von Fahrzeugen des Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln regeln.
Besondere Verkehrslichtzeichen

Verkehrslichtzeichen in der Form von weißen Streifen, Kreisen und Dreiecken auf schwarzem Grund sind dazu bestimmt den Verkehr von Fahrzeugen des Linienverkehrs mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu regeln, und dies meistens auf den überfahrbaren Sonderspuren, die diesen Fahrzeugen vorbehalten sind. Wenn Taxis und Radfahrer diese Sonderspur benutzen dürfen, müssen sie ebenfalls die Bedeutung dieser Ampeln kennen.

Sie haben folgende Bedeutung:

Besondere Verkehrslichtzeichen

1) Ein waagerechter Streifen hat die gleiche Bedeutung wie das rote Licht.
2) Ein Kreis hat die gleiche Bedeutung wie das gelbe Dauerlicht.
3) Ein auf der Spitze stehendes Dreieck hat die gleiche Bedeutung wie das grüne Licht.
4a) Ein senkrechter Streifen bedeutet, dass nur geradeaus gefahren werden darf.
4b,c)
Ein um 45° nach links oder nach rechts geneigter Streifen bedeutet, dass nur in die durch den Streifen angezeigten Richtungen gefahren werden darf.