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Straße, die landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten sind

Wege, die landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten sind, dürfen auch von folgenden Verkehrsteilnehmern benutzt werden:

Straße, die landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten sind
  • Behinderten im Rollstuhl, die im Schritt fahren,
  • Fahrzeugen, die zu den anliegenden Parzellen fahren oder diese verlassen,
  • nichtmotorisierten drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen,
  • Fortbewegungsmittel,
  • vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen,
  • Fahrzeugen, die für den Unterhalt und die Überwachung der Straßen bestimmt sind, Fahrzeugen von Anliegern, Lieferanten und Müllabfuhr, falls sie eine entsprechende Genehmigung haben. Auf diesen Wegen müssen die Fahrer sehr vorsichtig sein, da Spielen dort erlaubt ist.