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Einleitung

Die Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer auf der öffentlicher Straße. Von jedem Verkehrsteilnehmer wird denn auch erwartet, dass er diese Regeln kennt und beachtet.

Ein Verkehrsteilnehmer im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist eine Person, welche die õffentlichen Straßen als Fußgänger oder Führer benutzt.

Eine öffentliche Straße im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist ein Weg, der dem õffentlichen Verkehr geõffnet ist. Dies gilt auch für einen Privatweg, falls dieser mit Genehmigung des Eigentümers benutzt wird.

Ein õffentlicher Ort im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist:

  • eine õffentliche Straße, die der oben stehenden Beschreibung entspricht;
  • ein õffentliches Gelände, das der Õffentlichkeit frei zugänglich ist (z.B. ein Parkplatz neben einem Kaufhaus);
  • ein nicht öffentliches Gelände, das für eine bestimmte Anzahl Personen zugänglich ist (z.B. ein gebührenpflichtiger, privater Parkplatz, ein geschlossener Fußballplatz oder ein Cross-Gelände).

Also... jede öffentliche Straße ist ein öffentlicher Ort, aber nicht jeder öffentliche Ort ist eine öffentliche Straße.