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Das Kreuzen erfolgt rechts, wobei der Führer einen ausreichenden seitlichen Abstand freilassen und sich nötigenfalls rechts halten muss. |
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Wenn die Fahrbahnbreite ein bequemes Kreuzen nicht erlaubt, darf der Führer den ebenerdigen Seitenstreifen befahren, vorausgesetzt, dass er dort befindliche Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. |
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Der Führer dessen Weiterfahrt durch ein Hindernis oder durch die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird, muss langsamer fahren und nötigenfalls anhalten, um aus der Gegenrichtung kommende Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen. |
Oder eines sonstigen feststehendes Hindernisses rechts nicht möglich ist, vorausgesetzt, dass aus der Gegenrichtung kommende Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert oder gefährdet werden.