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Kreuzen

Kreuzen

Das Kreuzen erfolgt rechts, wobei der Führer einen ausreichenden seitlichen Abstand freilassen und sich nötigenfalls rechts halten muss.

Kreuzen Wenn die Fahrbahnbreite ein bequemes Kreuzen nicht erlaubt, darf der Führer den ebenerdigen Seitenstreifen befahren, vorausgesetzt, dass er dort befindliche Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet.
Kreuzen Der Führer dessen Weiterfahrt durch ein Hindernis oder durch die Anwesenheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird, muss langsamer fahren und nötigenfalls anhalten, um aus der Gegenrichtung kommende Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen.

Das Kreuzen von Schienenfahrzeugen, die die Fahrbahn benutzen, darf links erfolgen

  • wenn dies infolge der Enge der Durchfahrt
  • oder infolge der Anwesenheit eines haltenden oder parkenden Fahrzeugs

Oder eines sonstigen feststehendes Hindernisses rechts nicht möglich ist, vorausgesetzt, dass aus der Gegenrichtung kommende Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert oder gefährdet werden.