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Der Führer, der ein Manöver ausführen will, muss den anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt gewähren.
In geschlossenen Ortschaften muss jeder Führer, der in dieselbe Richtung fährt wie ein Linien- oder Trolleybus, es diesem Führer ermöglichen, seine Haltestelle zu verlassen, wenn dieser seine Absicht mittels der Fahrtrichtungsanzeiger angezeigt hat. Zu diesem Zweck muss er langsamer fahren.
