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Manöver

Der Führer, der ein Manöver ausführen will, muss den anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt gewähren.

Als Manöver gelten insbesondere:

  • die Fahrspur wechseln;
  • sich einer anderen Fahrzeugreihe anschließen;
  • die Fahrbahn überqueren;
  • eine Parklücke verlassen oder in einen Parkplatz einfahren;
  • aus anliegendem Eigentum herausfahren;
  • wenden oder rückwärts fahren.

Ausnahme

In geschlossenen Ortschaften muss jeder Führer, der in dieselbe Richtung fährt wie ein Linien- oder Trolleybus, es diesem Führer ermöglichen, seine Haltestelle zu verlassen, wenn dieser seine Absicht mittels der Fahrtrichtungsanzeiger angezeigt hat. Zu diesem Zweck muss er langsamer fahren.

Manöver