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Vorfahrt

Hauptregel
Der Führer, der sich einer Kreuzung nähert, muss erhöhte Vorsicht walten lassen, um jeglichen Unfall zu vermeiden. Selbst wenn die Verkehrslichtzeichen es ihm erlauben, darf ein Führer nicht in eine Kreuzung einfahren, wenn das Verkehrsgedränge derart ist, dass er wahrscheinlich in der Kreuzung stocken und somit den Verkehr in den Querrichtungen hemmen oder hindern würde.

Vorfahrt

"Rechts hat Vorfahrt": jeder Führer muss demjenigen der von rechts kommt Vorfahrt gewähren, außer wenn dieser aus einer verbotenen Fahrtrichtung kommt. An gewissen Kreuzungen weist das Schild B17 auf diese Regel hin.

Vorfahrt

Vorfahrt Der Führer muss jedoch die Vorfahrt gewähren wenn er aus einem Erdweg oder aus einem Fußweg kommend, auf eine mit einer Fahrbahn versehenen öffentlichen Straße gelangt.
Vorfahrt

Der Führer muss ebenfalls die Vorfahrt gewähren wenn er aus einer mit einem Verkehrszeichen B1 oder B5 gekennzeichneten Straße kommt.

Vorfahrt Vorfahrt

Vorfahrt

Auf einer Vorfahrtsstraße (Schild B9), oder an einer Kreuzung, wo das Schild B15 steht, hat der Führer Vorfahrt.

VorfahrtVorfahrt

Vorfahrt Kreisverkehr. Der Führer hat im Kreisverkehr Vorfahrt, falls das Schild B1 oder B5 an den Zufahrtsstraßen steht (Die Führer auf den Zufahrtsstraßen müssen Vorfahrt gewähren).
Vorfahrt Die Verkehrslichtzeichen heben die Geltung der Vorfahrtsschilder, die auf der gleichen Straße aufgestellt sind, auf (ein gelbes Blinklicht ändert jedoch nichts an die Vorfahrtsregeln: es bedeutet lediglich „Erlaubnis das Lichtzeichen mit erhöhter Vorsicht zu überschreiten“).
Vorfahrt Die Anweisungen der befugten Bediensteten gehen den Verkehrslichtzeichen, den Straßenverkehrszeichen, sowie den Verkehrsregeln vor. Die Verkehrsteilnehmer haben den Anweisungen der befugten Bediensteten unverzüglich nachzukommen.
Vorfahrt
Sobald das Herannahen eines bevorrechtigten Fahrzeugs durch die besondere akustische Warnvorrichtung angekündigt wird, muss jeder Verkehrsteilnehmer unverzüglich die Durchfahrt freigeben und die Vorfahrt gewähren: nötigenfalls muss er anhalten.