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Links abbiegen
Der Führer, der nach links abbiegt, muss
seine Absicht rechtzeitig mittels der linken Fahrtrichtungsanzeiger anzeigen (diese Richtungsanzeige ist nach Ausführung der Bewegung einzustellen);
auf einer Fahrbahn mit zwei Verkehrsrichtungen, nach links ausscheren, ohne dabei aus der Gegenrichtung kommende Führer zu behindern;
auf einer Einbahnstraße sich so nahe wie möglich an den linken Fahrbahnrand halten;
die Bewegung mit gemäßigter Geschwindigkeit ausführen;
die Bewegung an Kreuzungen in einem möglichst weiten Bogen durchführen, so dass er rechts in die eingeschlagene Fahrbahn einfährt.
Achtung! Der Führer, der seine Fahrtrichtung ändert, muss
den Führern und den Fußgängern, die auf den anderen Teilen der gleichen öffentlichen Straße verkehren und
den Fußgängern, die die Fahrbahn überqueren auf die er sich begibt, die Vorfahrt gewähren.