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Rechts abbiegen
Der Führer, der nach rechts abbiegt, muss
seine Absicht rechtzeitig mittels der rechten Fahrtrichtungsanzeiger anzeigen (diese Richtungsanzeige ist nach Ausführung der Bewegung einzustellen);
sich so nahe wie möglich an den rechten Fahrbahnrand halten;
die Bewegung mit gemäßigter Geschwindigkeit ausführen;
die Bewegung in einem möglichst kleinen Bogen durchführen.
Achtung! Der Führer, der seine Fahrtrichtung ändert, muss
den Führern und den
Fußgängern
, die auf den anderen Teilen der gleichen öffentlichen Straße verkehren und
den
Fußgängern
, die die Fahrbahn überqueren auf die er sich begibt, die
Vorfahrt
gewähren.