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Auto- bzw. Reisebus

Auto- bzw. Reisebus Jedes für die Beförderung von Personen gedachte und gebaute Kraftfahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen (Fahrersitz nicht einbegriffen) ist ein Auto- bzw. Reisebus.

Im Gegensatz zu einem Autobus hat ein Reisebus keine Stehplätze.

Der Begriff Autobus ist Fahrzeugen vorbehalten, die lediglich für den Linienverkehr oder Sonderformen des Linienverkehrs benutzt werden, d.h. Linienbusse und vergleichbare Busse.

trolleybusEin Trolleybus ist ein mit einem Elektromotor ausgestatteter Autobus, der die erforderliche Fortbewegungsenergie über eine Oberleitung aufnimmt. Der Umwelt zuliebe werden diese Busse in der Stadt wieder in Gebrauch genommen.

 

 

Pflichtausrüstung im Fahrzeug:

  • ein oder zwei gültige Feuerlöscher
  • ein oder zwei Verbandskasten
  • ein Warndreieck

Sicherheitsgurte

Auto- bzw. Reisebus In Reisebussen sind die mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Sitzplätze mit diesem Piktogramm versehen. Seit dem 1. September 2005 dürfen nur so viele Kinder unter 12 Jahren auf der Bank eines Reisebusses sitzen, wie Sicherheitsgurte (Sitzplätze) vorhanden sind. In Autobussen sind keine Sicherheitsgurte vorgesehen.

Gesetzlich vorgeschriebene Dokumente in Belgien

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Gleichförmigkeitsbescheinigung
  • Überprüfungsbescheinigung
  • Versicherungskarte
  • Eurovignette