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Der Sicherheitsgurt

SicherheitsgurtDie Sitzplätze in einem Fahrzeug müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Fahrer und Fahrgäste müssen diese vorschriftsmäßig anlegen. Kinder unter 3 Jahren werden vorzugsweise in einem besonderen Rückhaltesystem (z.B einem Kindersitz) befördert.

 

Der Sicherheitsgurt ist nicht Pflicht für:

  • Fahrer, die rückwärts fahren;
  • Taxifahrer, die einen Kunden befördern;
  • Fahrer und Fahrgäste von vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen (Ambulanz, Feuerwehr usw.), sofern dies aufgrund der Art ihres Einsatzes gerechtfertigt ist;
  • Fahrer und Fahrgäste, die aus medizinischen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen (sie müssen das Dokument bezüglich dieser Entpflichtung bei sich haben und auf Bitte einer befugten Person vorzeigen).

SicherheitsgurtIn Reisebussen sind die mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Sitzplätze mit diesem Piktogramm versehen.

 

Kinder im Auto

SicherheitsgurtKinder dürfen nicht in einem nach hinten gerichteten Kindersitz auf einem Passagiersitz befördert werden, der mit einem Frontairbag ausgestattet ist, es sei denn, der Airbag ist deaktiviert bzw. wird auf ausreichende Weise automatisch deaktiviert.

Babys und Kinder dürfen nicht auf dem Schoß von Insassen im Auto befördert werden. Bei einem Frontalzusammenstoß bei 50 km/h wird aus einem solchen Kinder ein Projektil von einer Tonne, das man unmöglich festhalten kann, auch wenn man selbst angeschnallt ist.

Benutzen Sie für Babys und Kleinkinder auch nie den Sicherheitsgurt als Rückhaltesystem!

Seit dem 1. September 2005 dürfen nur so viele Kinder unter 12 Jahren auf dem Rücksitz eines Pkws bzw. der Bank eines Reisebusses sitzen, wie Sicherheitsgurte (Sitzplätze) vorhanden sind.

Anzahl zulässiger Insassen in einem Auto

Nicht mehr als die Anzahl der mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Sitzplätze.