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Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit zwei miteinander verbundenen und hintereinander platzierten Rädern, das durch Treten der Pedale fortbewegt wird.
Ein Fahrrad, das mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer Leistung von maximal 0,3 kW ausgestattet ist, der nur funktioniert, wenn die Pedale betätigt werden, bleibt ein Fahrrad. Falls der Motor selbstständig funktionieren kann, wird aus dem Fahrzeug ein Kleinkraftrad.
Personen, die ein Fahrrad oder ein zweirädriges Kleinkraftrad an der Hand führen, werden Fußgängern gleichgestellt.
Sie dürfen so viele Fahrgäste auf einem Fahrrad befördern, wie Sitzplätze darauf eingerichtet sind, d.h. wie Kinderstühlchen oder Fußstützen vorhanden sind. Ein Fahrgast darf nicht die Amazonensitzstellung einnehmen.
Diese Ausstattung ist nicht Pflicht bei Kinderfahrrädern (Reifendurchmesser maximal 500 mm) sowie bestimmten Rennrädern und Mountainbikes, falls nicht damit gefahren wird, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist.
Drei- bzw. vierrädrige Räder müssen mit denselben Lichtern ausgestattet sein, falls damit gefahren wird, wenn eine Beleuchtung Pflicht ist. Sie müssen auch die übrige Ausrüstung des Fahrrads einhalten, mit Ausnahme der vorderen und hinteren Reflektoren, von denen sich zwei dort befinden müssen, wo zwei Räder vorhanden sind, und einer dort, wo ein Rad vorhanden ist.
Die Anhänger der drei- bzw. vierrädrigen Räder dürfen maximal so breit wie das Fahrzeug sein, wobei ihre Ladung 0,30 Meter breiter, jedoch maximal 2,50 Meter breit sein kann.