Fahrzeug
Fahrzeug in gutem Zustand
-
Ein in den Verkehr gebrachtes Fahrzeug muss stets in gutem Betriebszustand sein und einwandfrei unterhalten und eingestellt sein. Es muss der technischen Verordnung entsprechen.
- Kein Motorfahrzeug darf an den Außenseiten gefährliche Verzierungen, Zubehörteile oder Beschädigungen aufweisen, die die Folgen eines Unfalls verschlimmern könnten.
- Motorfahrzeuge dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer nicht belästigen beispielsweise durch Verunreinigung der öffentlichen Straße (Öl oder andere Brennstoffen), Lärm, übermäßige Rauchentwicklung oder übermäßiger Ausstoß umweltverschmutzende Abgase.
In der geschlossenen Ortschaft ist es außerdem verboten den Motor im Leerlauf wiederholt zu beschleunigen.
Nummernschild
Das amtliche Kennzeichen ist als Nummernschild am Heck des Fahrzeugs sowie als Kopie an der Vorderseite anzubringen. Es darf kein anderes Kennzeichen angebracht werden als dasjenige, unter dem das Fahrzeug bei der Direktion für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (Direction pour l'Immatriculation des Véhicules) eingetragen ist. Das Nummernschild darf nicht überdeckt werden, auch nicht mit durchsichtigem Material.
Gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigungen in Belgien
- Gleichförmigkeitsbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Überprüfungsbescheinigung (über die technische Kfz-Überprüfung)
- Versicherungskarte
NB: Es wird auch angeraten, das europäische Unfallformular bei sich zu haben. Dieses Standarddokument (mit gleichem Inhalt und Lay-out in allen Sprachen) garantiert eine schnelle Abwicklung bei einem Unfall.
Fahrgäste
- mindestens 55 Zentimeter Breite für den Führer;
- mindestens 40 Zentimeter Breite für andere Personen neben sich;
- hinten: so viele Insassen wie mit einem Sicherheitsgurt ausgestatteten Sitzplätze.
Reifen
Die Profilrillen der Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 Millimeter tief sein und für Mofas mindestens 1 Mm. An keiner Stelle des Reifens darf das Leinen sichtbar sein.
Im Kraftfahrzeug ist folgende Ausrüstung vorzusehen:
- ein vorschriftsmäßiger Feuerlöscher
- ein Verbandskasten
- ein Warndreieck
- eine retroreflektierende Sicherheitsweste