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Führer von Mofas und Motorräder Außerhalb der hierunter erwähnten Umständen (die für die Führer aller Motorfahrzeuge gelten), müssen die Führer von Mofas und Motorräder das Abblendlicht und das hintere rote Licht ständig benutzen (Das Fernlicht darf in diesem Fall nicht benutzt werden).
Der Führer eines Motorfahrzeugs muss die Abblend- oder die Fernlichter verwenden:Zwischen Einbruch der Dunkelheit und Tagesanfang sowie unter allen Umständen, in denen es nicht mehr möglich ist, etwa 200 Meter weit deutlich zu sehen.
„Abblenden“: die Fernlichter müssen jedoch ausgeschaltet und durch die Abblendlichter ersetzt werden
Die vorderen Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen benutzt werden. Die Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel oder Schneefall, die die Sichtweite auf weniger als etwa 100 Meter verringern, sowie bei starkem Regen eingeschaltet werden. Unter anderen Umständen dürfen diese Leuchten nicht benutzt werden.
Halten und Parken Die Anwesenheit eines Motorfahrzeugs (außer zweirädrige Mofas) auf der öffentlichen Straße muss durch die Standlichter gekennzeichnet werden
(Bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen können ebenfalls die Abblendlichter, die vorderen Nebelscheinwerfer oder die Nebelschlussleuchten verwendet werden).
Diese Verpflichtung gilt nicht wenn die öffentliche Beleuchtung es ermöglicht das Fahrzeug in einer Entfernung von etwa 100 Meter deutlich zu sehen.