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Ladung

Die Ladung eines Fahrzeugs muss so verstaut und, wenn nötig, so befestigt und mit einer Plane oder einem Netz überzogen werden, dass sie:

  • die Sicht des Führers nicht behindert;
  • keine Gefahr für den Führer, die beförderten Personen und die anderen Verkehrsteilnehmer darstellt;
  • keine Beschädigungen der öffentlichen Straße, ihrer Nebenanlagen, der dort errichteten Bauten und jeglichen öffentlichen oder privaten Eigentums verursacht;
  • weder über die öffentliche Straße schleift noch auf diese herabfällt;
  • die Stabilität des Fahrzeugs nicht gefährden kann;
  • die Stabilität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt;
  • die Lichter, die Rückstrahler und das amtliche Kennzeichen nicht verdeckt.

Zur Befestigung oder zum Schutz der Ladung dienende Zubehörteile wie Ketten, Planen, Netze usw. müssen die Ladung straff umspannen.

Ladung

Die Abmessungen beladener Fahrzeuge dürfen folgende Maße nicht überschreiten:

  • Höhe: 4 Meter;
  • Breite: 2,55 Meter;
  • Die Ladung darf vorne in keinem Fall über das äußerste Ende hinausragen;
  • Über das hintere äußerste Ende: höchstens 1 Meter - 3 Meter, wenn die Ladung aus langen unteilbaren Gegenstände besteht.
Ladung Die Ladungen, die mehr als 1 Meter über das äußerste Ende des Fahrzeugs hinausragen, werden durch ein quadratisches Schild gekennzeichnet. Wenn die Fahrzeuge beleuchtet sein müssen, wird das Schild durch ein nach hinten gerichtetes rotes Licht und durch einen orangefarbenen Rückstrahler an jeder Seite gekennzeichnet.

Ladung von Fahrrädern, Kleinkrafträdern und ihren Anhängern

LadungHöhe:

  • Fahrräder: maximal 2,5 Meter
  • Kleinkrafträder: maximal 4 Meter


Breite:

  • Zweirädriges Kleinkraftrad oder sein Anhänger: maximal 1 Meter
  • Vierrädriges Kleinkraftrad oder sein Anhänger: maximal 30 cm breiter als das Fahrzeug, mit einer absoluten Höchstbreite von 2,50 Meter.


Ladungsüberstand:

Die Ladung eines Fahrrades, eines Kleinkraftrades oder ihres Anhängers darf vorne nie überstehen. Die Ladung darf hinten nie mehr als 0,50 Meter überstehen.

 

Ladung von Motorrädern

LadungVorne:

Die Ladung darf nie vor dem Fahrzeug überstehen.


Hinten:

Die Ladung darf nie mehr als 50 cm hinter dem Fahrzeug oder dem Anhänger überstehen.


Höhe:

Die Höhe eines beladenen Fahrzeugs beträgt maximal 4 Meter.


Breite:

  • Motorrad ohne Beiwagen oder sein Anhänger: maximal 1,25 Meter
  • Motorrad mit Beiwagen: maximal 30 cm breiter als das Fahrzeug