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Motorrad

MotorradEin Motorrad ist ein zweirädriges Fahrzeug mit oder ohne Beiwagen, das nicht der Definition des Kleinkraftrades entspricht.

An einem Motorrad ohne Beiwagen kann ein Anhänger befestigt werden. Ein Sturzhelm ist Pflicht auf Fahrzeugen ohne Innenraum, ein Sicherheitsgurt ist Pflicht auf einem Motorrad mit Innenraum.

Die Fahrer und Fahrgäste von Motorrädern, die am Verkehr teilnehmen, müssen den Sicherheitsgurt auf den Sitzplätzen anlegen, die damit ausgestattet sind. Das Tragen des Sturzhelms ist dann nicht Pflicht.

Für den Führerschein der Klasse A werden Motorräder aufgeteilt in:

  • Motorräder mit einer Leistung von bis zu 25 kW und einem Leistungs-Gewichtsverhältnis von bis zu 0,16 kW/kg (leichtes Motorrad);
  • Motorräder mit einer Leistung von über 25 kW oder einem Leistungs-Gewichtsverhältnis von über 0,16 kW/kg (schweres Motorrad);
  • Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW.

Pflichtausrüstung und Dokumente

Gleichformigkeitsbescheinigung, Versicherungskarte und Immatrikulationsbescheinigung.

Das Warndreieck ist Pflicht für Motorräder mit mehr als zwei Rädern, um vor einem defekten Fahrzeug oder einer auf die Fahrbahn gefallenen Ladung zu warnen.

Das Profil der Hauptrillen der Reifen muss mindestens 1,6 Millimeter tief sein.

Motorräder müssen mit einer Hupe sowie amtlich zugelassenen Rückspiegeln ausgestattet sein.

Sitzplätze

Auf einem zweirädrigen Motorrad dürfen maximal zwei Sitzplätze vorgesehen sein, eine Sitzfläche für zwei Personen muss einen Handgriff haben und über 50 cm lang sein. Pro Sitzplatz müssen zwei Fußstützen vorhanden sein.