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Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge

Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge

Sobald das Herannahen eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs mit blauen Blinklichtern durch die besondere akustische Warnvorrichtung angekündigt wird, muss jeder Verkehrsteilnehmer sofort die Durchfahrt freigeben und die Vorfahrt gewähren. Nötigenfalls muss er anhalten. Ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug darf an einer auf Rot stehenden Lichtzeichenanlage durchfahren, nachdem es angehalten hat.

Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge, die einen dringenden Auftrag ausführen, haben Vorfahrt, sofern der Fahrer die blauen Blinklichter sowie die Sirene benutzt. Er darf die Sirene nur dann benutzen, wenn dies wirklich nötig ist.

Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge haben Zufahrt zu:

  • einer Fußgängerzone,
  • einem Weg, der Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten ist,
  • einem Weg, der Landwirtschaftsfahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten ist,
  • einer Spielstraße. 
Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge dürfen auch auf einem Busfahrspur und einer überfahrbaren Sonderspur fahren.