home | wegweiser | Halten und Parken | Halten und Parken
| <Vorige Seite | Druck dieses Seite |
![]() |
Ein haltendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das während der Zeit, die für das Ein- oder Aussteigen von Personen oder für das Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist, stehen bleibt (Die Dauer spielt dabei keine Rolle). |
![]() |
Ein parkendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das länger als die Zeit, die für das Ein- oder Aussteigen von Personen oder für das Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist, stehen bleibt (Dabei spielt es keine Rolle, ob der Führer sich bei oder in seinem Fahrzeug befindet). |
![]() |
Rechts im Verhältnis zu ihrer Fahrtrichtung, außer in Einbahnstraßen und in Wohnzonen, wo sie auf der einen oder anderen Seite abgestellt sein können (in Wohnzonen jedoch nur an Stellen, die durch Straßenmarkierungen oder andersfarbigen Belag abgegrenzt und mit dem Buchstaben ‘P’ gekennzeichnet sind oder an Stellen, wo ein Verkehrsschild es erlaubt). |
![]() |
Außerhalb der Fahrbahn auf dem ebenerdigen Seitenstreifen oder, außerhalb geschlossener Ortschaften, auf irgendeinem Straßenrand. |
![]() |
Falls es sich um einen Seitenstreifen handelt, den Fußgänger benutzen müssen, muss an der Außenseite der öffentlichen Straße ein begehbarer Durchgang von mindestens 1,50 Meter Breite für sie zur Verfügung stehen. Ist der Seitenstreifen nicht breit genug, muss das Fahrzeug teils auf dem Seitenstreifen und teils auf der Fahrbahn abgestellt werden. In Ermangelung eines befahrbaren Seitenstreifens muss das Fahrzeug auf der Fahrbahn abgestellt werden. |
![]() |
Ganz oder teilweise auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge müssen:
abgestellt sein. |