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Verstöße ersten Grades

Die Verstöße, die nicht ausdrücklich in den anderen Kategorien genannt werden, sind Verstöße ersten Grades (ausgenommen Verstöße betreffend Geschwindigkeit, Trunkenheit oder Führerschein).

Z.B. kein Helm tragen, sich nicht anschnallenden oder links fahren,… 

Mögliche Folgen:

  • Sofortzahlung: 50 Euro;
  • Geldstrafe: 55 bis 1.375 Euro, festgelegt durch das Polizeigericht.