home | wegweiser | Übertretungen | Fahrtüchtigkeit
| <Vorige Seite | Druck dieses Seite |
Auf öffentlicher Straße muss ein Führer stets imstande sein, sein Fahrzeug zu steuern. Deshalb sind Trunkenheit, unzulässiger Alkoholspiegel und die Anwesenheit von Substanzen im Blut, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, strafbar. Eine kleine Menge Alkohol (zwei Gläser Bier oder eines anderen alkoholischen Getränks) können schon zur Übertretung der Promillegrenze führen und das Unfallrisiko erhöhen. Dasselbe gilt für Drogen und Medikamente.
![]() |
Bei diesen Kontrollen wird ein Atemtest auferlegt (S=Safe, A=Alarm, P=Positiv). Nach einem positiven Atemtest (A oder P) wird eine Atemanalyse durchgeführt. Lassen eine Reihe von Standardtests den Gebrauch von Substanzen vermuten, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen (Drogen und Medikamenten), so wird eine Urinuntersuchung vorgenommen und eventuell eine Blutprobe durchgeführt.
| Messbefund in mg/l Luft | von 0,22 bis 0,35 Alkohol | mindestens 0,35 Alkohol | Drogen |
|---|---|---|---|
| Zeitweiliges Fahrverbot | 3 Stunden | 6 Stunden | 12 Stunden |
| Abgabe des Führerscheins | 3 Stunden | 6 Stunden | 12 Stunden |
| Erneute Analyse | nach 6 Stunden | nach 6 Stunden | nach 12 Stunden |
| Mögliche Folgen | Geldstrafe Gerichtliche Geldstrafe |
Gerichtliche Geldstrafe
Gefängnisstrafe Führerschein- Aberkennung des Fahrrechtes Erneuter Abschluss der Fahrprüfungen |
Gerichtliche Geldstrafe Gefängnisstrafe Führerschein- Aberkennung des Fahrrechtes |
Die Verweigerung eines Atemtests bzw. einer Atemanalyse, die Verweigerung einer Blut- bzw. Urinprobe ohne Anführung von gesetzlichen Gründen oder die Anstiftung einer Person, die unter Einfluss steht, zum Fahren eines Fahrzeugs wird der Feststellung eines Alkoholanteils von mindestens 0,35 mg pro Liter ausgeatmeter Luft gleichgestellt; die Strafen sind dementsprechend vergleichbar.