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Sofortige Geldbuße

Sofortige GeldstrafeDie Polizei ist befugt eine gewisse Geldsumme zu fordern wenn eine Übertretung festgestellt wurde.

Die Zahlung der Geldsumme erfolgt per Überweisung, bar (nur für Personen die keinen festen Wohnsitz in Belgien haben) oder per Bank- oder Kreditkarte.

Falls die Zahlung verweigert wird, oder nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgt, wird ein Protokoll ausgestellt; es folgt dann ein sofortiger Vergleich oder eine Verurteilung.

Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.

Die sofortige Geldbuße ist ausgeschlossen wenn:

  • der Zuwiderhandelnde jünger als 18 Jahre ist;
  • eine der Zuwiderhandlungen eine Übertretung des 3. Grades ist;
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Km/h überschritten wird;
  • die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 Km/h überschritten wird in geschlossenen Ortschaften, in Zonen 30, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Schulumgebungen;
  • es sich um eine Übertretung des 4. Grades handelt;
  • die Gesamtsumme mehr als 300 Euro beträgt.