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Übertretungen können bestraft werden. Der befugte Bedienstete kann eine sofortige Geldbuße verhängen oder ein Protokoll ausstellen. Seit dem 31. März 2006 sind die schweren Übertretungen abgeschafft worden.
Sofortige Geldbuße
Sofortiges Entzug des Führerscheins
Andere Übertretungen