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Verstöße vierten Grades

Verstöße, die nicht nur die Sicherheit von Personen direkt gefährden, sondern auch bei einem Unfall fast unvermeidbar zu physischen Schäden führen. Auch Verstöße, die darin bestehen, einen Haltebefehl eines befugten Bediensteten zu missachten, gehören dieser Kategorie an.

Befugte Bedienstete

  • Verkehrsteilnehmer haben folgende Anweisungen der befugten Bediensteten unverzüglich nachzukommen:
    • der oder die waagerecht ausgestreckten Arme. Dieses Zeichen bedeutet “Halt” für Verkehrsteilnehmer, die aus Richtungen kommen, die die durch den oder die ausgestreckten Arme angezeigte Richtung schneiden;
    • das Hin- und Herschwenken eines roten Lichtes. Dieses Zeichen bedeutet “Halt” für Verkehrsteilnehmer, gegen die das Licht gerichtet ist.

Geschwindigkeit

  • Es ist untersagt, einen Führer zu übermäßig schneller Fahrt anzuregen oder herauszufordern.

Überholen

  • Das linksseitige Überholen eines „breiten“ Fahrzeugs ist untersagt beim Herannahen des Scheitelpunkts einer Kuppe und in Kurven bei unzureichender Sicht, außer wenn überholt werden kann, ohne über die durchgehende weiße Linie zu fahren, die den für den Gegenverkehr bestimmten Fahrbahnteil abgrenzt.

Verkehr auf Bahnübergängen

  • Es ist verboten sich auf einen Bahnübergang zu begeben:
    • wenn die Schranken in Bewegung oder geschlossen sind;
    • wenn die roten Blinklichter aufleuchten;
    • wenn das akustische Warnsignal ertönt.

Verkehr auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist es untersagt:
    • die Querverbindungen zu benutzen;
    • zu wenden;
    • rückwärts zu fahren;
    • entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.

Halte- und Parkverbot

  • Es ist untersagt, mit einem Fahrzeug zu halten oder es zu parken auf Bahnübergängen.

Geschwindigkeitswettkämpfe, Sportwettbewerbe

  • Außer bei Sondererlaubnis durch die gesetzlich befugte Behörde ist das Austragen auf öffentlicher Straße von Geschwindigkeitswettkämpfen sowie Sportwettbewerben, insbesondere von Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitsrennen oder -wettbewerben, untersagt

Mögliche Folgen:

  • Sofortiger Entzug des Führerscheins oder des provisorischen Führerscheins;
  • Geldstrafe: 220 Euro bis 2.750 Euro, gefordert durch das Polizeigericht;
  • Fahrverbot.