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Übertretungen im Zusammenhang mit dem Führerschein

  • Das Fahren eines Kraftfahrzeugs, ohne Inhaber eines Führerscheins oder eines vorläufigen Führerscheins zu sein oder ohne das jeweilige Dokument bei sich zu haben, bzw. die Weigerung, das Dokument auf Verlangen einer befugten Person zu zeigen.
  • Das Fahren eines Kraftfahrzeugs trotz Entzug des Führerscheins oder des vorläufigen Führerscheins.
  • Falsche Aussagen bzw. Angaben zur Erlangung eines Führerscheins oder eines vorläufigen Führerscheins.
  • Das Fahren eines Kraftfahrzeugs trotz der Tatsache, dass der Fahrer an bestimmten körperlichen Gebrechen bzw. Krankheiten leidet oder die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nicht zufriedenstellend war.
  • Die Nichtbeachtung der Regelung über den Gebrauch des Führerscheins oder des vorläufigen Führerscheins.
  • Das Anvertrauen eines Kraftfahrzeugs an eine Person, falls der Betreffende weiß, dass diese Person nicht im Besitz eines Führerscheins oder eines vorläufigen Führerscheins ist, der für das Fahrzeug erforderlich ist.