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D1 Vorschrift, die angegebene Pfeilrichtung einzuschlagen |
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D3 Vorschrift, eineder angegebenen Pfeilrichtungen einzuschlagen |
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C5 |
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D7 Vorgeschriebener Sonderweg für Radfahrer und Führer von Mofas der Klasse A. Führer von Mofas der Klasse B dürfen den Radweg benutzen. |
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D9 Getrennter Rad- und Fußweg. Führer von Mofas der Klasse B dürfen den Radweg nicht benutzen. |
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D10 Teil der öffentlichen Straße, der dem Verkehr der Fußgänger und Führer von Fahrrädern vorbehalten ist. |
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D11 |
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D13 Verpflichteter Weg für Reiter |

Je nach Angabe auf dem Zusatzschild gilt für Führer von zweirädrigen Mofas der Klasse B die Verpflichtung bzw. das Verbot, den Radweg zu benutzen.
Radfahrer müssen den Radweg benutzen, falls einer vorhanden ist, und sonst die Fahrbahn benutzen. Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, sofern die Kraftfahrzeuge dann noch aneinander vorbeifahren können. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radfahrer hintereinander fahren, wenn ein Fahrzeug sich von hinten nähert. Radfahrer und Führer von Mofas der Klasse A dürfen den ebenerdigen Seitenstreifen benutzen. Radfahrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften die Bürgersteige und erhöhten Seitenstreifen benutzen. Sie dürfen jedoch dabei die Fußganger nicht in Gefahr bringen.
Fußgänger müssen den Bürgersteig oder den erhöhten bzw. ebenerdigen Seitenstreifen benutzen. Besteht keine dieser Einrichtungen, können sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen; in diesem Fall müssen sie nah wie möglich links der Fahrbahn entlang gehen. Ein Fußgänger, der ein Fahrrad oder ein Mofa schiebt, muss rechts der Fahrbahn entlang gehen. Fußgängergruppen mit einem Führer können rechts der Fahrbahn entlang gehen.