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Gebotsschilder

Gebotsschilder

D1
Vorschrift, die angegebene Pfeilrichtung einzuschlagen
Gebotsschilder D3
Vorschrift, eineder angegebenen Pfeilrichtungen einzuschlagen
Gebotsschilder

C5
Vorgeschriebener Kreisverkehr

Gebotsschilder D7
Vorgeschriebener Sonderweg für Radfahrer und Führer von Mofas der Klasse A. Führer von Mofas der Klasse B dürfen den Radweg benutzen.
Gebotsschilder D9
Getrennter Rad- und Fußweg. Führer von Mofas der Klasse B dürfen den Radweg nicht benutzen.
Gebotsschilder D10
Teil der öffentlichen Straße, der dem Verkehr der Fußgänger und Führer von Fahrrädern vorbehalten ist.
Gebotsschilder

D11
Vorgeschriebener Sonderweg für Fußgänger

Gebotsschilder D13
Verpflichteter Weg für Reiter

GebotsschilderGebotsschilderJe nach Angabe auf dem Zusatzschild gilt für Führer von zweirädrigen Mofas der Klasse B die Verpflichtung bzw. das Verbot, den Radweg zu benutzen.

Radfahrer müssen den Radweg benutzen, falls einer vorhanden ist, und sonst die Fahrbahn benutzen. Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, sofern die Kraftfahrzeuge dann noch aneinander vorbeifahren können. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radfahrer hintereinander fahren, wenn ein Fahrzeug sich von hinten nähert. Radfahrer und Führer von Mofas der Klasse A dürfen den ebenerdigen Seitenstreifen benutzen. Radfahrer dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften die Bürgersteige und erhöhten Seitenstreifen benutzen. Sie dürfen jedoch dabei die Fußganger nicht in Gefahr bringen.

Fußgänger müssen den Bürgersteig oder den erhöhten bzw. ebenerdigen Seitenstreifen benutzen. Besteht keine dieser Einrichtungen, können sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen; in diesem Fall müssen sie nah wie möglich links der Fahrbahn entlang gehen. Ein Fußgänger, der ein Fahrrad oder ein Mofa schiebt, muss rechts der Fahrbahn entlang gehen. Fußgängergruppen mit einem Führer können rechts der Fahrbahn entlang gehen.