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E1 Parken verboten |
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E3 Halten und Parken verboten |
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Eine Aufschrift kann den Zeitabschnitt anzeigen, während dessen das Verbot gilt (z.B. von 7 bis 19 Uhr) |
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Schilder für abwechselndes Parken |
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E5 Parken vom 1. bis 15. des Monats verboten |
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E7 Parken vom 16. bis zum Ende des Monats verboten |
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a) Ein Zusatzschild, auf dem die Parkscheibe abgebildet ist, zeigt an, dass die Parkzeit an der Seite, wo das Parken erlaubt ist, beschränkt ist und, dass die Parkscheibe benutzt werden muß. | ||
| b) Der Seitenwechsel muss am letzten Tag der jeweiligen Periode zwischen 19.30 und 20.00 Uhr stattfinden. | |||
Schild für abwechselndes Parken (abwechselnd links und rechts) in einer geschlossenen Ortschaft. |
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E11 Halbmonatliches Parken in der ganzen geschlossenen Ortschaft unter Berücksichtigung der Hausnummern |
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a) Dieses Schild ist nur gültig, wenn es über dem Schild F1 (geschlossene Ortschaft) angebracht ist. |
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b) Das Parken auf der Fahrbahn ist vom 1. bis zum 15. des Monats an der Seite der Gebäude mit ungleichen Hausnummern und vom 16. bis zum letzten Tag des Monats an der Seite der Gebäude mit gleichen Hausnummern erlaubt. |
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c) Der Seitenwechsel muss am letzen Tag der jeweiligen Periode zwischen 19.30 und 20.00 Uhr stattfinden. |
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d) Das halbmonatliche wechselseitige Parken gilt nicht dort, wo die Fahrzeuge außerhalb der Fahrbahn geparkt werden oder aufgrund einer lokalen Regelung andere Vorschriften gelten. |
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Verkehrsschilder die das Parken erlauben oder regeln |
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| E9a Parken erlaubt |
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| E9b Parken nur für Motorräder, Pkws, Kombiwagen und Kleinbusse erlaubt |
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| E9c Parken nur für Lkws und Lieferwagen erlaubt |
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| E9d Parken nur für Reisebusse erlaubt |
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| E9f Vorschriftsmäßiges Parken teilweise auf dem Seitenstreifen oder Bürgersteig |
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| E9g Vorschriftsmäßiges Parken auf der Fahrbahn |
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| E9h Parken nur für Wohnmobile erlaubt |
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| E9i Parken nur für Motorräder erlaubt |
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Eine Aufschrift oder ein Zusatzschild kann Folgendes anzeigen:
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| Ein Zusatzschild, auf dem die Parkscheibe abgebildet ist, zeigt an, daß die Parkzeit beschränkt ist und die Parkscheibe (oder eventuell die Anwohnerparkkarte) an Werktagen an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen ist. | ||||||||||||
| Ein Zusatzschild mit diesem Symbol (Rollstuhl) deutet an, dass das Parken nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die von Behinderten benutzt werden, sofern die Sonderparkkarte an der Innenseite der Windschutzscheibe bzw. am Vorderteil des Fahrzeugs (falls es keine Windschutzscheibe gibt) angebracht ist. | ||||||||||||
| Ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Ticket" oder "Gebührenpflichtig" verweist auf Parkplätze, wo das Parken nur nach den auf den Parkautomaten angegebenen Modalitäten erfolgen darf. Falls der Parkautomat außer betrieb ist, muss die Parkscheibe benutzt werden. | ||||||||||||
Gültigkeit der Verkehrsschilder E1, E3, E5, E7 und E9a bis E9h: |
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Parkschilder mit zonaler Gültigkeit |
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Anfang einer Zone, wo von 9.00 bis 12.00 Uhr Parkverbot gilt | |||||||||||
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Anfang einer Zone, wo das parken erlaubt und gebührenpflichtig ist | |||||||||||
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Anfang einer Zone mit begrenzter Parkdauer | |||||||||||
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Anfang einer Zone, wo das Parken ausschießlich für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen erlaubt ist | |||||||||||
Ende der jeweiligen Zone |
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Parkscheibe |
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Auf dieser Scheibe wird nur die Ankunftszeit angezeigt. Die Parkdauer beträgt im Prinzip 2 Stunden (eine ergänzende Beschilderung kann diese Dauer verringern oder verlängern). |
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Jede Gemeinde ist befugt eine spezielle Karte für bestimmte Personen oder Gruppe von Personen auszustellen, namentlich:
Diese Karte, die an der Innenseite des Windschutzes angebracht wird, bietet dem Führer die Möglichkeit zu parken: