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Halte- und Parkschilder

Halte-und Parkschilder E1
Parken verboten
Halte-und Parkschilder E3
Halten und Parken verboten

Eine Aufschrift kann den Zeitabschnitt anzeigen, während dessen das Verbot gilt (z.B. von 7 bis 19 Uhr)

Schilder für abwechselndes Parken

Halte-und Parkschilder E5
Parken vom 1. bis 15. des Monats verboten
Halte-und Parkschilder E7
Parken vom 16. bis zum Ende des Monats verboten
Halte-und Parkschilder a) Ein Zusatzschild, auf dem die Parkscheibe abgebildet ist, zeigt an, dass die Parkzeit an der Seite, wo das Parken erlaubt ist, beschränkt ist und, dass die Parkscheibe benutzt werden muß.
b) Der Seitenwechsel muss am letzten Tag der jeweiligen Periode zwischen 19.30 und 20.00 Uhr stattfinden.

Schild für abwechselndes Parken (abwechselnd links und rechts) in einer geschlossenen Ortschaft.

Halte-und Parkschilder E11
Halbmonatliches Parken in der ganzen geschlossenen Ortschaft unter Berücksichtigung der Hausnummern
a) Dieses Schild ist nur gültig, wenn es über dem Schild F1 (geschlossene Ortschaft) angebracht ist.
b) Das Parken auf der Fahrbahn ist vom 1. bis zum 15. des Monats an der Seite der Gebäude mit ungleichen Hausnummern und vom 16. bis zum letzten Tag des Monats an der Seite der Gebäude mit gleichen Hausnummern erlaubt.
c) Der Seitenwechsel muss am letzen Tag der jeweiligen Periode zwischen 19.30 und 20.00 Uhr stattfinden.
d) Das halbmonatliche wechselseitige Parken gilt nicht dort, wo die Fahrzeuge außerhalb der Fahrbahn geparkt werden oder aufgrund einer lokalen Regelung andere Vorschriften gelten.

Verkehrsschilder die das Parken erlauben oder regeln

Halte-und Parkschilder E9a
Parken erlaubt
Halte-und Parkschilder E9b
Parken nur für Motorräder, Pkws, Kombiwagen und Kleinbusse erlaubt
Halte-und Parkschilder E9c
Parken nur für Lkws und Lieferwagen erlaubt
Halte-und Parkschilder E9d
Parken nur für Reisebusse erlaubt
Halte-und Parkschilder E9f
Vorschriftsmäßiges Parken teilweise auf dem Seitenstreifen oder Bürgersteig
Halte-und Parkschilder E9g
Vorschriftsmäßiges Parken auf der Fahrbahn
Halte-und Parkschilder E9h
Parken nur für Wohnmobile erlaubt
Halte-und Parkschilder E9i
Parken nur für Motorräder erlaubt

Eine Aufschrift oder ein Zusatzschild kann Folgendes anzeigen:

  • die Höchstdauer des erlaubten oder vorbehalten Parkens;
  • eine Beschränkung des Parkens.
Halte-und Parkschilder Ein Zusatzschild, auf dem die Parkscheibe abgebildet ist, zeigt an, daß die Parkzeit beschränkt ist und die Parkscheibe (oder eventuell die Anwohnerparkkarte) an Werktagen an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen ist.
Halte-und Parkschilder Ein Zusatzschild mit diesem Symbol (Rollstuhl) deutet an, dass das Parken nur für Fahrzeuge erlaubt ist, die von Behinderten benutzt werden, sofern die Sonderparkkarte an der Innenseite der Windschutzscheibe bzw. am Vorderteil des Fahrzeugs (falls es keine Windschutzscheibe gibt) angebracht ist.
Halte-und Parkschilder Ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Ticket" oder "Gebührenpflichtig" verweist auf Parkplätze, wo das Parken nur nach den auf den Parkautomaten angegebenen Modalitäten erfolgen darf. Falls der Parkautomat außer betrieb ist, muss die Parkscheibe benutzt werden.

Gültigkeit der Verkehrsschilder E1, E3, E5, E7 und E9a bis E9h:

  1. Die Verkehrsschilder E1, E3, E5, E7 und E9a bis E9g gelten an der Seite der öffentlichen Straße, an der sie aufgestellt sind, und ab dem Verkehrsschild bis zur nächsten Kreuzung.

    Die Verkehrsschilder E1 und E3 gelten auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen.

    Die Verkehrsschilder E5 und E7 gelten auf der Fahrbahn. Die Verkehrsschilder E1, E3, E5, E7 und E9a bis E9g werden mit nachstehenden Schildern ergänzt:
    Halte-und Parkschilder
    a) b) c) d)

    a) Anfang des Geltungsbereichs;
    b) Ende des Geltungsbereichs;
    c) Geltung über eine lange Strecke (Verlängerung zwischen Anfang und Ende des Geltungsbereichs);
    d) Geltung über eine kurze Strecke.
  2. In Abweichung der Bestimmungen von Nr. 1 gelten die Verkehrsschilder E9a bis E9d, die einen Parkplatz anzeigen, auch nur auf diesem Parkplatz. Sie werden an den geeignetsten Stellen angebracht und werden nicht durch weiße Schilder mit schwarzem Pfeil ergänzt.

Parkschilder mit zonaler Gültigkeit

Halte-und Parkschilder Anfang einer Zone, wo von 9.00 bis 12.00 Uhr Parkverbot gilt
Halte-und Parkschilder Anfang einer Zone, wo das parken erlaubt und gebührenpflichtig ist
Halte-und Parkschilder Anfang einer Zone mit begrenzter Parkdauer
Halte-und Parkschilder Anfang einer Zone, wo das Parken ausschießlich für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gewicht von 3,5 Tonnen erlaubt ist
Halte-und Parkschilder Halte-und Parkschilder Halte-und Parkschilder

Ende der jeweiligen Zone
Die zonalen Parkvorschriften gelten für die Gesamtheit der jeweiligen Zonen, außer auf Stellen, wo aufgrund von Verkehrszeichen andere Parkvorschriften gelten.

Parkscheibe

Halte-und Parkschilder

Auf dieser Scheibe wird nur die Ankunftszeit angezeigt. Die Parkdauer beträgt im Prinzip 2 Stunden (eine ergänzende Beschilderung kann diese Dauer verringern oder verlängern).

Die Gemeindeparkscheibe

Jede Gemeinde ist befugt eine spezielle Karte für bestimmte Personen oder Gruppe von Personen auszustellen, namentlich:

  • Anwohner;
  • "carsharing" (organisierte, gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Kraftfahrzeugen);
  • Ärzte oder Heimpflegedienste.

Diese Karte, die an der Innenseite des Windschutzes angebracht wird, bietet dem Führer die Möglichkeit zu parken:

  • an den Stellen, die ihm vorbehalten sind;
  • ohne Zeitbegrenzung in Zonen mit begrenzter Parkdauer (blaue Zonen);
Ohne die Gebühr entrichten zu müssen, an Stellen wo Parkuhren und Parkautomaten angebracht sind.