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Sie werden dort aufgestellt, wo sie in Anbetracht der Art des Hinweises, den sie geben, zweckdienlich sind.
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F1 Beginn einer geschlossenen Ortschaft (siehe Unterschied zu F43) |
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F3 Ende einer geschlossenen Ortschaft |
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| F4a Beginn einer Zone, in der die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist |
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| F4b Ende einer Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h |
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| F5 Beginn einer Autobahn oder Zufahrt zu einer Autobahn |
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| F7 Ende der Autobahn |
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| F8 Tunnel mit einer Länge von mehr als 500 m. |
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| F9 Beginn der Kraftfahrstraße |
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F11 Ende der Kraftfahrstraße |
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F12a Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs |
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F12b Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs |
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| F13a Verkehrsschild, das Pfeile auf der Fahrbahn ankündigt und die Wahl einer Fahrspur vorschreibt |
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| F13b Schild, das beim Nähern einer Kreuzung Einordnungsstreifen ankündigt, die Radfahrern und Fahrern von zweirädrigen Kleinkrafträdern vorbehalten sind |
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| F14 Einordnungsbereich für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas |
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F15
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F17 Andeutung der Fahrspuren einer Fahrbahn, von denen eine Linienbussen vorbehalten ist |
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F18 Andeutung eines besonderen, überfahrbaren Fahrstreifens, der den öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten ist |
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| F19 Einbahnstraße |
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| F21 Vorbeifahren rechts oder links erlaubt |
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F23a Nummer einer gewöhnlichen Straße |
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F23b Nummer einer Autobahn |
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F23c Nummer einer internationalen Straße |
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F23d Nummer einer Ringstraße |
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F25 Vorwegweiser |
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F27 Vorwegweiser |
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| F29 Wegweiser |
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| F31 Wegweiser zur Autobahn |
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| F33a Wegweiser zu entfernteren Zielen: Flughafen, Universität, Klinik und Krankenhaus, Ausstellungshalle, Hafen, Stadtteil, Ringstraße, Betrieb, ... |
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| F33c Wegweiser zu entfernteren Zielen: Sportcentrum, Ort mit touristischem oder entspannendem Charakter, Park, Denkmal, Landschaft |
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| F34a Wegweiser in der Nähe von öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen |
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| F34b1 Wegweiser: empfohlene Wegstrecke für bestimmte Kategorien Verkehrsteilnehmer |
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| F34c1 Wegweiser: empfohlene Wegstrecke für bestimmte Kategorien Verkehrsteilnehmer |
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| F34b2 en F34c2 Wegweiser: empfohlene Wegstrecke für bestimmte Kategorien Verkehrsteilnehmer |
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F35 Wegweiser: Sportanlage, touristischer Ort oder Erholungsort, Ferien- oder Vergnügungspark, Kulturpark, Denkmal, bemerkenswerte Landschaft, ... |
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| F37 Wegweiser: Jugendherberge, Übernachtungsmöchlichkeiten, Campingplatz, Restaurant und Feriendorf |
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F39 Vorwegweiser, der eine Umleitung ankündigt |
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F41 Wegweiser Umleitungsstrecke |
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F43 Ortsschild (siehe Unterschied zu F1) |
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| F45 Sackgasse |
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| F47 Ende der Baustelle |
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| F49 Fußgängerüberweg |
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F50 Überweg für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas |
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F50bis Verkehrsschild, das die Führer, die ihre Fahrtrichtung ändern, darauf hinweist, dass Führer von Fahrrädern und zweirädrigen Kleinkrafträdern auf derselben öffentlichen Straße fahren |
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| F51 Fußgängerunterführung |
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| F51 Fußgängerüberführung |
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F52 Notausgänge in Tunnels |
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F52bis Fluchtweg : weist auf den nächstgelegenen Notausgang in jeder Richtung hin |
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| F53 Krankenhaus |
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| F55 Erste Hilfe |
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| F56 Feuerlöscher |
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| F57 Wasserlauf | |||
| F59 Ankündigung eines Parkplatzes |
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| F60 Ankündigung eines überdachten Parkplatzes |
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| F61 Telefon |
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| F62 Notruftelefon |
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| F63 Tankstelle |
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| F65 Hotel oder Motel |
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| F67 Gasthaus |
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| F69 Erfrischungen |
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| F71 Campingplatz |
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| F73 Wohnwagenplatz |
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| F75 Jugendherberge |
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| F77 Verkehrsverein, Treffpunkt für touristische Information |
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F79 Vorwegweiser, der die Verminderung der Anzahl Fahrspuren ankündigt |
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F81 Vorwegweiser, der eine Ausweichstelle ankündigt |
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F83 Vorwegweiser, der eine Überleitung über den Mittelstreifen ankündigt |
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F85 Verkehr, auf einem Fahrbahnabschnitt mit nur einer Verkehrsrichtung, in beiden Richtungen zugelassen |
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| F87 Verkehrsberuhiger (Fahrbahnanhebung) |
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F89 Vorwegweiser, der eine Gefahr ankündigt oder eine Verkehrsregel vorschreibt, die sich nur auf einen oder mehrere Fahrstreifen einer Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren in derselben Richtung bezieht. |
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F91 Verkehrsschild, das auf eine Gefahr hinweist oder eine Verkehrsregel vorschreibt, die sich nur auf einen oder mehrere Fahrstreifen einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen in derselben Richtung bezieht. |
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| F93 Verkehrsschild, das einen Rundfunksender mit Verkehrsinformationen anzeigt |
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| F95 Auslaufspur |
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| F97 Verkehrsschild, das auf eine Verengung hinweist, die der Breite einer Fahrspur entspricht |
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| F98 Nothalte- bzw. Pannenbuchten |
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| F99a Weg, der dem Verkehr von Fußgängern, Radfahrern und Reitern vorbehalten ist |
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| F99b Weg, der dem Verkehr von Fußgängern und Radfahrern vorbehalten ist; mit Angabe des Teils, der für die jeweiligen Verkehrsteilnehmer bestimmt ist. |
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| F99c Weg, der dem Verkehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten ist |
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F99a,b,c Das Schild kann entsprechend der zugelassenen Kategorie(n) Verkehrsteilnehmer angepasst werden |
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| F101a Ende des Weges, der dem Verkehr von Fußgängern, Radfahrern und Reitern vorbehalten ist |
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| F101b Ende des Weges, der dem getrennten Verkehr von Fußgänger und Radfahrern vorbehalten ist |
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| F101c Ende des Weges, der dem Verkehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Radfahrern, Fußgängern und Reitern vorbehalten ist |
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| F103 Beginn eines Fußgängerbereichs (einer Fußgängerzone) |
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| F105 Ende einer Fußgängerzone (eines Fußgängerbereichs) |
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F107 Erlaubtes Linksüberholen eines Gespanns, eines zweirädrigen Motorfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit mehr als zwei Rädern für Fahrer von Fahrzeugen und Zügen miteinander verbundener Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, die für die Güterbeförderung benutzt werden. |
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F 109 Ende des erlaubten Linksüberholens. |
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Wenn ein Verkehrsschild sich nur auf eine Ausfahrt rechts von der in Fahrstreifen aufgeteilten Fahrbahn bezieht, wird es durch dieses Zusatzschild ergänzt | ||
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Dieses Schild kennzeichnet Fahrzeuge, die dem Schülertransport dienen. | ||
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Dieses Schild kennzeichnet Fahrzeuge, die dem Transport zwischen dem Haus und der Arbeitsstelle dienen. | ||