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Die meisten Verbotsschilder verbieten allen oder bestimmten Fahrzeugfahrern den Zugang zu einer Straße. Andere verbieten das Ausführen bestimmter Handlungen, wie Abbiegen, Wenden, Überholen usw. oder beziehen sich auf Abmessungen oder Gewichte. Die Verbotsschilder werden rechts neben der Fahrbahn oder unter bestimmten Bedingungen auch über der Fahrbahn angebracht.
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C1 Verbotene Fahrtrichtung für alle Führer |
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C3 Einfahrt in beiden Richtungen, für alle Führer verboten |
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C5 |
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C7 Einfahrt verboten für die Führer von Motorrädern |
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C9
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C11 |
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Die Fahrbahn oder der Fahrstreifen ist lediglich zugänglich für Fahrzeuge mit mindestens die angezeigte Anzahl Insassen, sowie für die öffentlichen Transportmittel. Die übrigen Fahrzeuge dürfen diesen Fahrstreifen nur folgen um die Auf- und Abfahrten zu benutzen. | ||
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C13 Verbot für Gespanne |
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C15 Verbot für Reiter |
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C17 Verbot für Führer von Handkarren |
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C19 Zugang verboten für die Fußgänger |
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C21 Verbot für Fahrzeuge, deren Ladegewicht das angezeigte Gewicht übersteigt. |
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C22 Verbot für Reisebusse |
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C23 Einfahrt verboten für die Führer von Fahrzeugen die für den Güterverkehr verwendet werden |
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C24a Einfahrt verboten für die Führer von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter transportieren |
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C24b Einfahrt verboten für die Führer von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche entzündbare oder explosionsfähige Güter transportieren |
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C24c Einfahrt verboten für die Führer von Fahrzeugen, die bestimmte Wasserverunreinigende gefährliche Güter transportieren |
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C25 Verbot für Fahrzeuge, oder Züge miteinander verbundenen Fahrzeuge, deren Länge, Ladung einbegriffen, die angezeigte Länge übersteigt |
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C27 Verbot für Fahrzeuge, deren Breite - Ladung einbegriffen - die angezeigte Breite übersteigt |
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C29 Verbot für Fahrzeuge, deren Höhe - Ladung einbegriffen - die angezeigte Höhe übersteigt |
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C31 Verbot, an der nächsten Kreuzung in Pfeilrichtung abzubiegen |
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C33 Wendeverbot ab dem Verkehrsschild bis zur nächsten Kreuzung |
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C35 Verbot, ab dem Verkehrsschild bis zur nächsten Kreuzung ein Gespann oder ein Fahrzeug mit mehr als 2 Rädern links zu überholen |
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C37 Ende des durch das Verkehrsschild C35 auferlegten Verbots |
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C39 Verbot für Fahrzeuge oder Züge miteinander verbundenen Fahrzeuge, die für den Güterverkehr verwendet werden und deren H.Z.G. 3.500 kg übersteigt, ein Gespann oder ein mehrspuriges Fahrzeug links zu überholen. |
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C41 Ende des durch das Verkehrsschild C39 auferlegten Verbots |
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C43 Verbot, ab dem Verkehrsschild bis zur nächsten Kreuzung mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren |
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C45 Ende der durch das Verkehrsschild C43 auferlegten Geschwindigkeitsbeschränkung |
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C47 Zahlstelle. Vorbeifahren ohne Anhalten verboten! |
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C48 Ab dem Verkehrsschild bis zur nächsten Kreuzung, verboten das Tempomat (Cruise Control) einzuschalten. Ein Zusatzschild mit einer Gewichtsangabe beschränkt das Verbot auf Fahrzeuge mit einem höheren H.Z.G. als das angegebene |
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C49 Ende des durch das Verkehrschild C48 auferlegte Verbots |
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Spielstraße. In den Spielstraßen ist die ganze Breite der öffentlichen Straße für das Spielen, hauptsächlich für Kinder, vorbehalten. Spielende Personen sind Fußgängern gleichgestellt. | ||
Ein Verbotszeichen kann durch ein gleichartiges Zeichen mit einem Zusatzschild, das den Abstand bis zur Stelle an der das Verbot beginnt annähernd angibt, angekündigt werden, das durch ein Zusatzschild mit Angabe der ungefähren Entfernung zu der Stelle, ab der das Verbot beginnt, ergänzt wird. |
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Die Gültigkeit der Verbotsschilder kann auch auf eine Zone beschränkt sein:
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