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Zusatzschilder im Zusammenhang mit Radfahrern und zweirädrigen Mofas werden im Verkehr immer häufiger benutzt. Je nach Art des benutzten Hauptschildes haben sie eine andere Bedeutung. Hier einige Beispiele:
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Verbotene Fahrtrichtung für alle Führer, außer für Radfahrer |
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Einfahrt in beiden Richtungen für alle Führer verboten, außer für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas der Klasse A. |
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Anhalten und Vorfahrt gewähren nur für Rad- und Mofafahrer. |
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Dieses Zusatzschild zeigt an, dass Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas in beiden Fahrtrichtungen auf der öffentlichen Querstraße verkehren, an die man heranfährt und wo Vorfahrt zu gewähren ist. |
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Dieses Zusatzschild zeigt an, dass Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen auf der öffentlichen Querstraße verkehren, an die man heranfährt und auf der Rechtsvorfahrt gilt. |
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Einbahnstraße für alle Führer, außer für Radfahrer und Führer von zweirädrigen Mofas der Klasse A. |
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Öffentliche Straße die nur für Fahrzeuge der Anlieger dieser Straße und ihrer Besucher zugänglich ist; Fahrzeuge für Versorgungsmaterial, Wartung und Überwachung und vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge sowie Radfahrer und Reiter haben ebenfalls Zugang zu dieser Straße. |