Fahrer von Kleinkrafträdern
Fahrer von vierrädrigen Kleinkrafträdern der Klasse B
Fahrer von vierrädrigen Kleinkrafträdern der Klasse B müssen der Fahrbahn so nah wie möglich am rechten Rand folgen. Sie dürfen auch die Ausnahmen zu dieser Regel anwenden.
Fahrer von zweirädrigen Kleinkrafträdern der Klasse B
Falls ein Radweg vorhanden ist:
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Die Stellen, wo Kleinkrafträder der Klasse B den Radweg verlassen oder wieder befahren müssen, können durch rote Fahrbahn
markierungen angezeigt werden. |
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Geschwindigkeit über 50 km/h:
- Die Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern der Klasse B müssen den Radweg folgen, der durch das Verkehrsschild D7 oder durch Straßenmarkierungen angezeigt ist, wenn der anwesend und praktikabel ist.
Geschwindigkeit begrenzt auf 50 km/h:
- Die Führer von zweirädrigen Kleinkrafträdern der Klasse B dürfen den Radweg folgen, wenn sie die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, oder sie dürfen die Fahrbahn benutzen.
- Sie dürfen den Radweg der durch das Verkehrsschild D7 angezeigt ist benutzen, insofern er in der von ihnen gefolgten Richtung gekennzeichnet ist.
- Sie dürfen den Radweg der durch die Verkehrsschilder D9 oder D10 gekennzeichnet ist, nicht benutzen.
- Sie dürfen den durch Straßenmarkierungen angezeigter Radweg nur benutzen insofern er im Verhältnis zu ihrer Fahrtrichtung rechts liegt.
- Sie dürfen den Radweg zur Richtungsänderung, zum Überholen oder zur Umfahrung eines Hindernisses verlassen.
Dürfen sie den Radweg nicht benutzen, muss ein Zusatsschild M7 das Schild D7 ergänzen, und müssen sie einen Radweg benutzen, muss ein Zusatsschild M6 das Schild D7 ergänzen.
Falls kein Radweg vorhanden ist:
Zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse B müssen die Fahrbahn benutzen.
Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn nebeneinander fahren, auch nicht innerhalb der geschlossenen Ortschaft.
Sie dürfen nur auf den Radwegen nebeneinander fahren, wenn sie die anderen dort befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Fahrer von Kleinkrafträdern der Klasse A
Falls ein Radweg vorhanden ist:
- Fahrer von Kleinkrafträdern der Klasse A müssen dem Radweg folgen, der rechts in ihrer Fahrtrichtung liegt (Fahrbahnmarkierungen) oder durch das Schild D7 bzw. D9 in ihrer Fahrtrichtung angezeigt ist.
- Sie dürfen den Radweg zur Richtungsänderung, zum Überholen oder zur Umfahrung eines Hindernisses verlassen.
- Sie dürfen dem Teil des Weges, der durch das Schild D10 angezeigt ist, nicht folgen!
Falls kein Radweg vorhanden ist:
Die Fahrer folgen normalerweise der Fahrbahn.
Sie dürfen dem rechts in ihrer Fahrtrichtung gelegenen, ebenerdigen Seitenstreifen sowie dem Parkstreifen folgen, sofern sie dabei den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.
Fahrer von Kleinkrafträdern der Klasse A dürfen nicht zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, auch nicht in geschlossenen Ortschaften. Auf dem Radweg und dem ebenerdigen Seitenstreifen dürfen sie jedoch nebeneinander fahren.
Fahrern von Kleinkrafträdern ist Folgendes untersagt:
- Fahren, ohne das Steuer festzuhalten;
- Fahren, ohne die Füße auf die Pedale oder Fußstützen zu stellen;
- Sich beim Fahren ziehen lassen;
- Fahren, während sie ein Tier an der Leine halten;
- Fahren auf der Fahrbahn, falls ein befahrbarer Radweg vorhanden ist, mit Ausnahme der Kleinkrafträder der Klasse B;
- Beförderung von Personen ohne besondere Sitzplätze;
- Die Amazonensitzstellung einnehmen oder ihren Fahrgast diese einnehmen lassen.
- Die Benutzer eines Radweges dürfen einander weder hindern noch gefährden, noch sich den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber gefährlich verhalten.