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Fortbewegungsmittel

Ab dem 15. März 2007 werden verschiedene langsamverkehrende Fahrzeuge wie Einräder, Segways (www.segway.com) , Inline-Skates ,Tretroller, elektrische Rollstühle usw. ... unter der Bezeichnung "Fortbewegungsmittel" gruppiert.

Zum einen die nicht-motorisierten Fortbewegungsmittel: jene ausschließlich mit Muskelkraft angetriebene Fahrzeuge, außer Fahrräder, ohne Motor (z.B. Rollschuhe, Inline-Skates, Einräder,Tretroller usw. ...).

Zum anderen die motorisierten Fortbewegungsmittel: jene zwei- oder dreirädrige Motorfahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauweise und durch alleinige Kraft ihres Motors auf ebener Strecke eine Geschwindigkeit von 18 km/h nicht zu übersteigen vermögen (z.B. Segways, elektrische Rollstühle usw. ...).

Die Geschwindigkeit mit welcher diese Fahrzeuge bewegt werden bildet einen weiteren Unterschied:

Die Regeln, die die anderen Verkehrsteilnehmer gegenüber Fußgänger und Radfahrer respektieren m&üssen gelten ebenfalls gegenüber Führer von Fortbewegungsmittel.

Wenn die Verwendung der Lichter verpflichtend ist, müssen die Fortbewegungsmittel vorn mit einem weißen und hinten mit einem roten Licht ausgestattet sein (außer wenn diese Fahrzeuge auf Teile der öffentlichen Straßen bewegt werden, die den Fußgängern vorbehalten ist). Diese Lichter können durch ein Licht ersetzt werden, das links befestigt oder getragen wird.

Die Ladung eines Fortbewegungsmittels darf höchstens 0,50 m über das vordere und hintere äußerste Ende und 0,30 m seitlich des Fahrzeugs hinausragen. Die Höhe des beladenen Fortbewegungsmittels darf 2,50 m nicht übersteigen und die Breite 1 m.