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Fußgänger müssen den Bürgersteig, den erhöhten oder den begehbaren ebenerdigen Seitenstreifen benutzen. Ist keine dieser Anlagen vorhanden, dürfen sie den Radweg benutzen oder die Fahrbahn (links in Gehrichtung). |
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Personen, die ein Fahrrad oder ein Mofa schieben, müssen jedoch rechts in Gehrichtung gehen. Fußgänger müssen die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Ist in weniger als etwa 30 Metern ein Fußgängerüberweg vorhanden, müssen Fußgänger ihn benutzen. Fußgänger dürfen Fußgängerüberwege nicht betreten bei Herannahen einer Straßenbahn, außer wenn Ampeln es ihnen erlauben. |
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Personen mit Behinderung in einem Fahrzeug, das lediglich Schrittgeschwindigkeit ermöglicht werden Fußgängern gleichgestellt. |
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Von einem Betreuer begleitete Gruppen dürfen rechts in Gehrichtung gehen. Ab fünf Personen dürfen sie sich auch links halten, wenn sie hintereinander gehen. |