Radfahrer


Falls ein Radweg vorhanden ist: Radfahrer müssen dem rechts in ihrer Fahrtrichtung gelegenen bzw. angezeigten Radweg folgen. Sie müssen auch dem Teil des Weges folgen, der durch das Schild D10 angezeigt ist. Sie dürfen den Radweg zur Richtungsänderung, zum Überholen oder zur Umfahrung eines Hindernisses verlassen. Auch Fahren von drei- und vierrädrigen Fahrrädern ohne Motor, deren Breite samt Ladung weniger als ein Meter beträgt, dürfen den Radweg benutzen.
Falls kein Radweg vorhanden ist:
- Die Radfahrer folgen normalerweise der Fahrbahn.
- Sie dürfen dem rechts in ihrer Fahrtrichtung gelegenen, ebenerdigen Seitenstreifen sowie dem Parkstreifen folgen, sofern sie dabei den anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Behinderten) Vorfahrt gewähren.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radfahrer nur dem Bürgersteig und dem erhöhten Seitenstreifen folgen, sofern sie dabei den anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.
- Sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Rad fahrende Kinder unter 9 Jahren Bürgersteige und erhöhte Seitenstreifen immer benutzen, auch wenn ein Radweg vorhanden ist, insofern ihre Fahrräder mit Rädern von höchstens 50 cm Durchmesser ausgestattet sind. Sie dürfen jedoch dabei die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
- Nur Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn zu zweit nebeneinander fahren, außer wenn das Kreuzen nicht möglich ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie beim Herannahen eines nachfolgenden Fahrzeugs einzeln hintereinander fahren. Sie müssen auch einzeln hintereinander fahren, wenn ein Anhänger am Fahrrad angekuppelt ist.
- Radfahrer dürfen der Busfahrspur und dem überfahrbaren Sonderstreifen folgen, sofern die entsprechenden Schilder oder der Fahr- bzw. Sonderstreifen zusätzlich mit dem Symbol eines Fahrrads versehen sind. Die Radfahrer müssen dann einzeln hintereinander fahren.
Radfahrern ist Folgendes untersagt:
- Fahren, ohne das Steuer festzuhalten;
- Fahren, ohne die Füße auf die Pedale oder Fußstützen zu stellen;
- Sich beim Fahren ziehen lassen;
- Fahren, während sie ein Tier an der Leine halten
- Fahren auf der Fahrbahn, falls ein befahrbarer Radweg vorhanden ist, mit Ausnahme von Gruppen mit mindestens 15 Radfahrern;
- Beförderung von Personen ohne besondere Sitzplätze;
- Die Amazonensitzstellung einnehmen oder ihren Fahrgast diese einnehmen lassen.
Die Benutzer eines Radweges dürfen einander weder hindern noch gefährden, noch sich den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber gefährlich verhalten.