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Radwanderer in Gruppen

Radwanderer in Gruppen von 15 bis 50 Teilnehmern sind nicht verpflichtet Radwege zu benutzen, und dürfen, wenn sie gruppiert bleiben, ständig zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Sie dürfen von mindestens zwei Mannschaftskapitänen begleitet werden. Vor und hinter ihnen darf in etwa 30 Metern ein Begleitfahrzeug fahren (ist nur ein Begleitfahrzeug vorhanden, muss es hinter der Gruppe fahren).

Radwanderer in Gruppen Radwanderer in Gruppen von 51 bis 150 Teilnehmern sind nicht verpflichtet Radwege zu benutzen, und dürfen, wenn sie gruppiert bleiben, ständig zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Sie müssen von mindestens zwei Mannschaftskapitänen begleitet werden. Vor und hinter ihnen muss in etwa 30 Metern ein Begleitfahrzeug fahren.
Radwanderer in Gruppen Die Mannschaftskapitäne müssen mindestens 21 Jahre alt sein und am linken Arm eine Armbinde in den Landesfarben mit dem Vermerk “Mannschaftskapitän” tragen. Sie dürfen den Verkehr anhalten, während die Gruppe eine Kreuzung überquert. Auf dem Dach der Begleitfahrzeuge muss ein Schild mit dem Verkehrszeichen A51 und darunter ein weißes Fahrrads montiert werden.