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Führer von Gespannen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. |
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Führer von nicht vorgespannten Zugtieren, von Last- oder Reittieren oder von Vieh müssen mindestens 14 Jahre alt sein. |
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Reiten dürfen 12 Jahre alt sein, sofern sie von einem Reiter begleitet werden, der mindestens 21 Jahre alt ist. |