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Schienenfahrzeuge

Schienenfahrzeuge

Ein an Bahnübergängen aufgestelltes rundes weißes Blinklicht bedeutet, dass es erlaubt ist, an der Lichtzeichenanlage vorbeizufahren, außer wenn der Verkehr sich so staut, dass der Führer wahrscheinlich auf diesem Bahnübergang stehen bleiben muss.
Schienenfahrzeuge

Es ist verboten, sich auf einem Bahnübergang zu begeben:

  • wenn die Schranken in Bewegung oder geschlossen sind;
  • wenn zwei abwechselnd blinkende Lichter aufleuchten;
  • wenn das akustische Warnsignal ertönt.

Züge und Trams

Schienenfahrzeuge Schienenfahrzeuge, die die öffentliche Straße benutzen, fallen nicht unter die Anwendung der Straßenverkehrsordnung.

Schienenfahrzeuge

Jeder Führer muss den Straßenbahnen und Zügen die Vorfahrt gewähren; zu diesem Zweck muss er sich nötigenfalls so bald wie möglich vom Schienenweg entfernen.